Gebührensatzungen der Kirchenstiftungen
Aufgrund der Artikel 1, 3, 5 des Gesetzes über die Erhebung kirchlicher Abgaben im Bistum Augsburg vom
06. Dezember 2022, das durch das Gesetz vom 1. März 2024, sowie das Gesetz vom 27. September 2024 geändert worden ist, haben die Kirchenstiftungen der Pfarreiengemeinschaft Boos Gebührensatzungen beschlossen.
Die Kirchenstiftungen der Pfarreiengemeinschaft:
- Kath. Pfarrkirchenstiftung xxxx
St. Martin, Boos - Kath. Filialkirchenstiftung
St. Anna, Reichau - Kath. Pfarrkirchenstiftung
St. Gordian und Epimach, Pleß - Kath. Filalkirchenstiftung,
Herz Jesu Fellheim - Kapellenstiftung Kreuzkapellenstiftung, Pleß
- Kath. Pfarrkirchenstiftung
St. Martin, Heimertingen - Kath. Pfarrkirchenstiftung
St. Georg, Niederrieden
haben Gebührensatzungen beschlossen, welche zum 01.01.2025 in Kraft treten werden.
Die Gebührensatzungen können im zentralen Pfarrbüro der Pfarreiengemeinschaft Boos in
87737 Boos, Memminger Str. 5
zu den Öffnungszeiten eingesehen werden und stehen Ihnen auf unserer Homepage zur Ansicht und Download zur Verfügung.
Boos, 15.11.2024
Pfarrer P. George Valiyamangalam Kirchenverwaltungsvorstands